info@wohngruenwert.de 0172 3956129

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9

Die Baum-Wertermittlung

Was ist mein Baum wert? Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn Bäume beschädigt, zerstört oder im Rahmen öffentlicher Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.

Deshalb zählt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) »Pflanzen« zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstückes (§§ 94, 95). Der Verursacher eines Schadens am Grundstücksbestandteil Baum ist zum Schadenersatz verpflichtet (§§ 249, 251 BGB).

Die »Methode KOCH« ist geeignet und höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof (BGH) anerkannt, um im Sachwertverfahren den Baum-Wert zu ermitteln. Die Schadensfeststellung erfolgt vor Ort oder anhand Ihrer erhobenen Daten. Das Berechnen geschieht auf den aktuellen Vordrucken zur Schadensberechnung von Schutz- und Gestaltungsgrün nach KOCH (Sachverständigen-Kuratorium).

Baumwertermittlung

Wertermittlung

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.